Dipl.-Ing. Tobias Irmscher
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IK)
für Schäden an Gebäuden
Wirtschaftsmediator (IHK)


Bei Baumaßnahmen, die Einfluß auf bestehende Gebäude und Anlagen haben können, sollte deren Zustand vor Beginn der Arbeiten aufgenommen und dokumentiert werden.
Mit einer solchen Bauzustandserfassung haben Sie bei eventuellen späteren Streitigkeiten über den Zeitpunkt des Entstehens und die Ursachen von Schäden (z. B. Risse) ein aussagefähiges und beweiskräftiges Dokument.
Inhalt einer Bauzustandserfassung sollte daher mindestens sein:
- verbale Beschreibung des Zustandes
- quantitative Erfassung evtl. bereits vorhandener Schäden
(z. B. Rissbreiten und –längen)
- ausführliche Fotodokumentation
Leistungen
- Gerichtsgutachten
- Privatgutachten
- Baubegleitende
Qualitätsüberwachung (BQÜ)
- Beweissicherung
- Abnahmebegleitung
- Ankaufberatung
- Begehung vor Ablauf der
Gewährleistung
Mediation
- Schiedsgutachten
- Mediation
Kontakt
Dipl.-Ing. Tobias Irmscher
Sachverständigenbüro
Schnorrstraße 70
01069 Dresden