Dipl.-Ing. Tobias Irmscher

öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger (IK)
für Schäden an Gebäuden

Wirtschaftsmediator (IHK)


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Bei Baumaßnahmen, die Einfluß auf bestehende Gebäude und Anlagen haben können, sollte deren Zustand vor Beginn der Arbeiten aufgenommen und dokumentiert werden.

Mit einer solchen Bauzustandserfassung haben Sie bei eventuellen späteren Streitigkeiten über den Zeitpunkt des Entstehens und die Ursachen von Schäden (z. B. Risse) ein aussagefähiges und beweiskräftiges Dokument.
Inhalt einer Bauzustandserfassung sollte daher mindestens sein:

  • verbale Beschreibung des Zustandes

  • quantitative Erfassung evtl. bereits vorhandener Schäden
    (z. B. Rissbreiten und –längen)

  • ausführliche Fotodokumentation


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Leistungen

- Gerichtsgutachten
- Privatgutachten
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- Beweissicherung
- Abnahmebegleitung
- Ankaufberatung
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   Gewährleistung


Mediation

- Schiedsgutachten
- Mediation










Kontakt

Dipl.-Ing. Tobias Irmscher
Sachverständigenbüro

Schnorrstraße 70
01069 Dresden


info@svb-irmscher.com

+49 (0) 351 47 58 150
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+49 (0) 163 41 28 911


© 2025 | Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Tobias Irmscher | Datum der letzten Aktualisierung: 28.04.2025 um 05:28 Uhr
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