Dipl.-Ing. Tobias Irmscher

öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger (IK)
für Schäden an Gebäuden

Wirtschaftsmediator (IHK)


Stacks Image 10844
Stacks Image 10936

Die im § 36 GewO geregelte öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen dient dazu, Gerichten, Behörden, Firmen und Privatpersonen geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren persönliche und fachliche Eignung überprüft wurde.

Die Auftraggeber können darauf vertrauen, dass diese Sachverständigen ihre Gutachten unparteiisch, unabhängig, weisungsfrei und persönlich erstatten.

Gutachten, die von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erarbeitet wurden, werden häufig als objektive Entscheidungsgrundlage akzeptiert.

Vor der öffentlichen Bestellung und Vereidigung wird jeder Bewerber darauf überprüft, ob er für das betreffende Sachgebiet die notwendige Sachkunde und Erfahrung hat.

In einem mehrstufigen Verfahren werden u. a. vom Bewerber bereits erstattete
Gutachten geprüft und Referenzauskünfte eingeholt.
Bei den meisten Bestellungskörperschaften in Deutschland ist es üblich, dass sich noch eine schriftliche Prüfung und ein Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuß anschließen.

Hinsichtlich der persönlichen Eignung wird u. a. geprüft, ob der Bewerber in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und ob Eintragungen im Bundeszentralregister vorhanden sind, die eine öffentliche Bestellung nicht zulassen.

Mit der Novellierung der Muster-Sachverständigenordnung im Jahre 2001 wurde für alle öffentlich bestellten Sachverständigen eine bundesweite Befristung der Bestellung auf 5 Jahre eingeführt.
Die Bestellung kann jeweils um weitere 5 Jahre verlängert werden, wenn persönliche Eignung und besondere Sachkunde nach wie vor gegeben sind.

Den Nachweis dieser Kriterien hat der Sachverständige mit seinem Verlängerungsantrag gegenüber der Bestellungskörperschaft zu erbringen.

Social Media

Sie finden uns auf:
Jul
15


Besucher:
14.166

Leistungen

- Gerichtsgutachten
- Privatgutachten
- Baubegleitende
   Qualitätsüberwachung (BQÜ)
- Beweissicherung
- Abnahmebegleitung
- Ankaufberatung
- Begehung vor Ablauf der
   Gewährleistung


Mediation

- Schiedsgutachten
- Mediation










Kontakt

Dipl.-Ing. Tobias Irmscher
Sachverständigenbüro

Schnorrstraße 70
01069 Dresden


info@svb-irmscher.com

+49 (0) 351 47 58 150
+49 (0) 351 47 58 150
+49 (0) 163 41 28 911


© 2025 | Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. Tobias Irmscher | Datum der letzten Aktualisierung: 28.04.2025 um 05:27 Uhr
Stacks Image 11417

Stacks Image 11421

Stacks Image 11425

Stacks Image 11404

Stacks Image 11408

Stacks Image 11412