Dipl.-Ing. Tobias Irmscher
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (IK)
für Schäden an Gebäuden
Wirtschaftsmediator (IHK)


Aufgrund ihrer umfangreichen Fachkenntnisse und ihrer Erfahrung nehmen Sachverständige zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung, ziehen daraus Schlussfolgerungen und erteilen ggf. fachliche Ratschläge.
Rechtsfragen sollen Sachverständige nicht beantworten.
Sachverständige haben somit die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv die vom Auftraggeber vorgegebenen Sachverhalte fachlich zu beurteilen oder zu bewerten.
Dies erfolgt zu meist in Form von Gutachten oder gutachterlichen Stellungnahmen, die so zu verfassen sind, daß sie auch für Dritte nachvollziehbar und verständlich sind.
Nach allgemeiner Auffassung hat ein Sachverständiger insbesondere folgende Aufgaben zu erfüllen:
- Feststellung von Tatsachen; Beispiele: Feststellung von Rissbildungen, Undichtigheiten, Schimmelpilzbefall u. ä.
- Schlussfolgerungen aus Tatsachen; Beispiele: Ursachen der Rissbildungen, Undichtigheiten oder Schimmelpilzbildungen
- Darstellungen von Erfahrungssätzen; Beispiele: Vorschläge zur Mangel-/Schadensbeseitigung, Empfehlungen zur Instandhaltung oder Nutzung
Leistungen
- Gerichtsgutachten
- Privatgutachten
- Baubegleitende
Qualitätsüberwachung (BQÜ)
- Beweissicherung
- Abnahmebegleitung
- Ankaufberatung
- Begehung vor Ablauf der
Gewährleistung
Mediation
- Schiedsgutachten
- Mediation
Kontakt
Dipl.-Ing. Tobias Irmscher
Sachverständigenbüro
Schnorrstraße 70
01069 Dresden