Drei Dinge sind an einem
Gebäude zu beachten:
das es am rechten Fleck stehe,
das es wohl gegründet,
das es vollkommen ausgeführt sei.
Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)
Dies zu prüfen, hilft Ihnen ein Sachverständiger.
Warum sollten Sie sich aber an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wenden?
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