Warum

Warum sollten Sie sich aber an einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wenden?


Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt. Grundsätzlich kann sich jeder, der sich für ausreichend qualifiziert hält, als Sachverständiger bezeichnen und auf dem Markt betätigen. 
Ob dennoch die Fachkenntnisse dieser Anbieter ausreichend sind, wurde in der Regel von keinem unabhängigen Gremium überprüft. 
Um einen Qualitätsmaßstab für Sachverständige zu schaffen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung und Vereidigung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, daß er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist und über überdurchschnittliche Fachkenntnisse verfügt. 
Hierzu muß sich der jeweilige Bewerber einem mehrstufigen, sehr anspruchsvollen Überprüfungsverfahren unterziehen. Erst nach erfolgreichem Abschluß dieses Verfahrens kann der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt werden. 
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind u. a. darauf vereidigt, daß sie unparteiisch und unabhängig handeln. 
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält somit Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Entsprechend meines Bestellungsgebietes „Schäden an Gebäuden“ kann ich Ihnen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger insbesondere bei allen Fragen und Problemen zu Gebäuden helfen.


© 2017      Dipl.-Ing. Tobias Irmscher * Schnorrstraße 70 - 01069 Dresden * Rotebühlstraße 66 - 70178 Stuttgart